Teilleistungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Teilleistungen

Eine Anzahlung liegt nicht vor, wenn Teilleistungen vereinbart wurden und über diese nach Erbringung abgerechnet werden. Bei Teilleistungen handelt es sich um wirtschaftlich teilbare Leistungen, für die ein gesondertes Entgelt vereinbart wird. Diese teilbare Leistung wird dabei nicht als Ganzes, sondern in den jeweiligen Teilen geschuldet. Eine Teilleistung wird als gesonderte Leistung angesehen, über die auch einzeln abzurechnen ist.

Beispiel

Bauunternehmer B vereinbart mit dem Kunden K den Bau eines zweistöckigen Einfamilienhauses. Es werden drei Teilzahlungen nach erfolgtem Baufortschritt vereinbart. Nach Fertigstellung des Kellers wird die Zahlung von 50.000 Euro vereinbart. Nach abgeschlossenem Bau des Erdgeschosses wird die Zahlung von 100.000 Euro vereinbart. Nach der gesamten Fertigstellung sollen noch einmal 80.000 Euro gezahlt werden.