Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Im Rahmen einer Nachschau kann zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Es handelt sich dabei um eine Umsatzsteuersonderprüfung. Gemäß § 27b Abs. 3 Satz 2 UStG ist der Unternehmer auf den Übergang schriftlich hinzuweisen. Inhaltlich sind an diesen Hinweis dieselben Anforderungen wie an eine Prüfungsanordnung zu stellen. Für die Durchführung der Umsatzsteuersonderprüfung gelten die allgemeinen Grundsätze.
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