I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein "Büro für Mediendaten". Er schloss am 9. Juni 1997 als Auftragnehmer mit der Fernsehanstalt B als Auftraggeber einen Vertrag über eine sog. "Gestellung" von Gebärdensprach-Dolmetscherinnen für den Fernsehsender "Q". Dieser Vertrag lautet auszugsweise wie folgt:
"3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nachfolgend aufgeführte Leistungen zu erbringen:
3.2. Gestellung von Gebärdensprach-Dolmetschern für Simultan-Gebärdensprache-Dolmetschen von Nachrichtensendungen während der Ausstrahlung der v.g. Sendungen im Kanal Q, ..."
Vertragsgrundlage waren u.a. die "Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Rechtsübertragung an B". Hierin wurde vereinbart:
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|