FG Sachsen - Urteil vom 24.10.2023
2 K 398/23
Normen:
UStG § 4 Nr. 9a; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1;

Umnsatzsteuerliche Relevanz von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung

FG Sachsen, Urteil vom 24.10.2023 - Aktenzeichen 2 K 398/23

DRsp Nr. 2024/8538

Umnsatzsteuerliche Relevanz von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9a; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob Bauleistungen im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung als umsatzsteuerfrei zu behandeln sind.

Der Kläger gründete am 17. Mai 1999 mit ... GbR (im Folgenden nur GbR). Gegenstand der GbR war die Erschließung und Vermarktung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden. Der Gesellschafter X schied am 30. September 2020 aus der GbR aus, wobei dessen Gesellschaftsanteil im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kläger überging, welcher das Unternehmen als Einzelunternehmer fortführte.