Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt (FA), im Anschluss an eine bei dem Kläger durchgeführte Außenprüfung dem Kläger zu Recht für einen Teil seiner Umsätze die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) versagt und sie der Regelbesteuerung unterworfen hat.
Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde:
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