Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 UStG) | |
innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge der in § 1a Abs. 3 und § 1b Abs. 1 UStG genannten Erwerber (§ 1 Abs. 3 Nr. 7 UStG) |
Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Steuervorteilen aus der früheren Regelung wurde durch das
Leistungen an einen Abnehmer oder Auftraggeber für dessen Unternehmen | Leistungen an einen Abnehmer oder Auftraggeber nicht für dessen Unternehmen | |
zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen |
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nicht steuerbar | steuerbar gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 UStG | steuerbar gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 UStG |
Das gilt in Zusammenhang mit Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben nur, soweit sie zum Gebrauch oder Verbrauch in den bezeichneten Gebieten oder zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt sind.
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