Umsätze mit Gesellschaftsanteilen

Gesellschaftsanteile sind die Anteile an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter. "Umsätze" im Zusammenhang mit Gesellschaftsanteilen und Anteilen an anderen Vereinigungen können der An- bzw. Verkauf, die Vermittlung dieser Umsätze, aber auch z.B. die erstmalige Ausgabe vom Kommanditanteilen sein. Steuerbefreit gem. § 4 Nr. 8 Buchst. f) UStG können diese Umsätze jedoch nur sein, wenn sie auch steuerbar sind.

Beispiel

Die A-B-C OHG möchte ihr Kapital aufstocken und nimmt einen weiteren Gesellschafter auf. D zahlt für seinen Gesellschaftsanteil (25 % Beteiligung am Gewinn und Verlust) 200.000 Euro.

Der EuGH hat mit Urteil vom 26.06.2003 (Rs. C-442/01, UR 2003, 443) festgestellt, dass die Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage keine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinn darstellt. Der BFH hat sich dieser Auffassung mit Urteil vom 01.07.2004 (BStBl II, 1022) angeschlossen. Im Beispielsfall stellt die Einräumung der Gesellschaftsrechte an der OHG gegen Bareinlage keine steuerbare sonstige Leistung dar.

Gleiches gilt laut EuGH vom 26.05.2005 (Rs. C-465/03, UR 2005, 382) auch für die Ausgabe neuer Aktien.

Beachte: Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f) UStG erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags (BFH, Urt. v. 20.12.2007 - V R 62/06; BFH, Urt. v. 30.10.2008 - V R 44/07).