Gesellschaftsanteile sind die Anteile an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter. "Umsätze" im Zusammenhang mit Gesellschaftsanteilen und Anteilen an anderen Vereinigungen können der An- bzw. Verkauf, die Vermittlung dieser Umsätze, aber auch z.B. die erstmalige Ausgabe vom Kommanditanteilen sein. Steuerbefreit gem. § 4 Nr. 8 Buchst. f) UStG können diese Umsätze jedoch nur sein, wenn sie auch steuerbar sind.
BeispielDie A-B-C OHG möchte ihr Kapital aufstocken und nimmt einen weiteren Gesellschafter auf. D zahlt für seinen Gesellschaftsanteil (25 % Beteiligung am Gewinn und Verlust) 200.000 Euro. |
Der EuGH hat mit Urteil vom 26.06.2003 (Rs. C-442/01, UR 2003,
Gleiches gilt laut EuGH vom 26.05.2005 (Rs. C-465/03, UR 2005,
Beachte: Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f) UStG erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags (BFH, Urt. v. 20.12.2007 - V R 62/06; BFH, Urt. v. 30.10.2008 - V R 44/07). |