Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Steuerbefreiung i.S.d. § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG umfasst:
![]() | die Verwaltung von Investmentvermögen i.S.d. Investmentsteuergesetzes, (neu - siehe unten) "die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne des § 1 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs, die Verwaltung von mit diesen vergleichbaren alternativen Investmentfonds im Sinne des § |
![]() | die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i.S.d. |
Betroffen hiervon sind Vergütungen und Aufwandserstattungen, die Kapitalanlagegesellschaften für die Verwaltung von Sondervermögen (Investmentfonds) erhalten. Zur Definition des Begriffs "Sondervermögen" vgl. auch EuGH vom 28.06.2007 -
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