Umsätze mit Sondervermögen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Umsätze mit Sondervermögen

Die Steuerbefreiung i.S.d. § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG umfasst:

die Verwaltung von Investmentvermögen i.S.d. Investmentsteuergesetzes,

(neu - siehe unten) "die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne des § 1 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs, die Verwaltung von mit diesen vergleichbaren alternativen Investmentfonds im Sinne des § 1 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs",

die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i.S.d. Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Betroffen hiervon sind Vergütungen und Aufwandserstattungen, die Kapitalanlagegesellschaften für die Verwaltung von Sondervermögen (Investmentfonds) erhalten. Zur Definition des Begriffs "Sondervermögen" vgl. auch EuGH vom 28.06.2007 - Rs. C-363/05. Die Finanzverwaltung nimmt zur Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG für die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz mit dem BMF-Schreiben (III C 3 - S - 7160-h/12/10001) vom 12.11.2015 Stellung (vgl. auch Abschn. 4.8.13 Abs. 8 UStAE).