UStG (1991) § 4 Nr. 9 lit. b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B lit. f ;
Fundstellen:
BB 2005, 1670
BB 2005, 2731
BFH/NV 2005, 1664
BFHE 210, 159
BStBl II 2006, 96
DB 2005, 2005
DStR 2005, 1313
IStR 2005, 638
Vorinstanzen:
FG Münster - 5 K 4783/01 AO - 24.6.2003 (EFG 2004, 1103),
Umsatzsteuer bei Geldspielautomaten - Voraussetzungen und Umfang des Schadenersatzanspruchs wegen Aufrechterhaltung einer gemeinschaftsrechtswidrigen Bestimmung
BFH, Urteil vom 21.04.2005 - Aktenzeichen V R 16/04
DRsp Nr. 2005/10557
Umsatzsteuer bei Geldspielautomaten - Voraussetzungen und Umfang des Schadenersatzanspruchs wegen Aufrechterhaltung einer gemeinschaftsrechtswidrigen Bestimmung
»Vor Ergehen des EuGH-Urteils Karlheinz Fischer vom 11. Juni 1998 Rs C-283/95 (Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384) war unklar, inwieweit Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG die Besteuerung von Glücksspielen verbietet. Ein sich nach den Urteilen Karlheinz Fischer und Linneweber/Akritidis (EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02, C-462/03, Linneweber/Akritidis, Beilage zu BFH/NV 2005, 94) möglicherweise ergebender Schadensersatzanspruch könnte allenfalls die Schäden abdecken, die nach Ergehen dieser Urteile durch die --möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrige-- Aufrechterhaltung der Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG entstanden sind.«
Normenkette:
UStG (1991) § 4 Nr. 9 lit. b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B lit. f ;
Gründe:
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