Die Vollziehung der Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für die Monate Juni, Juli und August 2011 jeweils vom 5.12.2011 werden bis einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung ausgesetzt. Die wegen Nichtzahlung dieser Umsatzsteuervorauszahlungen entstandenen Säumniszuschläge werden – soweit sie bereits verwirkt wurden - aufgehoben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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