FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.01.2024
7 K 7342/16
Normen:
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i;

Umsatzsteuerfreiheit für die Tätigkeit als Präventions- und Persönlichkeitstrainer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2024 - Aktenzeichen 7 K 7342/16

DRsp Nr. 2024/6518

Umsatzsteuerfreiheit für die Tätigkeit als Präventions- und Persönlichkeitstrainer

Präventionsunterricht, welcher der geistigen und sittlichen Entwicklung von Kindern dient und zur Willens- und Charakterbildung beiträgt, fällt unter den Begriff "Erziehung von Kindern und Jugendlichen" und ist gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL steuerbefreit.

Tenor

Der Ablehnungsbescheid vom 29.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.07.2017 wird für das Streitjahr 2010 aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Umsatzsteuer für 2010 um 16,74 € niedriger auf 6.671,11 € festzusetzen.

Dem Kläger werden die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens im ersten Rechtsgang (einschließlich der Kosten des Vorverfahrens) und die Kosten des Verfahrens betreffend die Nichtzulassungsbeschwerde auferlegt. Die Kosten des Revisionsverfahrens und die Kosten des zweiten Rechtsgangs werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i;

Tatbestand