FG Niedersachsen, vom 20.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 32/13
Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Vermittlung von Betreuungskräften und Haushaltshilfen für SeniorenAbgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit der vermittelten Betreuungskräfte
BFH, Urteil vom 11.11.2015 - Aktenzeichen V R 3/15
DRsp Nr. 2016/6037
Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Vermittlung von Betreuungskräften und Haushaltshilfen für SeniorenAbgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit der vermittelten Betreuungskräfte
1. NV: Bei der Beurteilung der Selbständigkeit sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse anhand der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Kriterien im jeweiligen Einzelfall gegeneinander abzuwägen.2. NV: Der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch die Tatsacheninstanz kommt insoweit besondere Bedeutung zu. Der BFH ist an die Würdigung des FG gebunden, wenn diese möglich ist und das FG weder gegen Denkgesetze verstoßen noch wesentliche Umstände vernachlässigt hat. Ob auch ein anderes Ergebnis der Würdigung vertretbar gewesen wäre, ist nicht entscheidend.
1. Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Finanzgericht Betreuungskräfte für Senioren als selbständig i.S. von § 2 Abs. 1UStG ansieht, weil diese das Vergütungs- und das Kapitalrisiko trügen und auch keinerlei Weisungsgebundenheit unterlegen hätten.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.