Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 30.08.2017 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck es ist, den Fremdenverkehr in X–Stadt zu fördern und dadurch der Stadt zu dienen und nützlich zu sein. Er hält mehrheitlich eine Beteiligung an der K GmbH (K), mit der eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft besteht.
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