UStG (1993/1999) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1 Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a ;
Fundstellen:
BB 2005, 2453
BFH/NV 2005, 2325
BFHE 211, 80
BStBl II 2007, 137
DB 2005, 2506
DStR 2005, 1855
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 14.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 6731/01
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben
BFH, Urteil vom 18.08.2005 - Aktenzeichen V R 42/02
DRsp Nr. 2005/18277
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben
»1. Die Besteuerungsgrundlage für Umsätze aus der Veranstaltung eines Wettbewerbs ist der Gesamtbetrag der vom Veranstalter eingenommenen Teilnahmegebühren, wenn der Veranstalter über diese Beträge frei verfügen kann (Anschluss an EuGH-Urteil vom 17. September 2002 Rs. C-498/99, Town & County Factors Ltd., Slg. 2002, I-71/73).2. Eine Brieftaubenvereinigung hat die Wettumsätze, die sie an die Wett-Teilnehmer ausführt, mit den vollen Wetteinsätzen (ohne Abzug der wieder ausgeschütteten Gewinne) zu versteuern.«
Normenkette:
UStG (1993/1999) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1 Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a ;
Gründe:
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.