I. Die Beteiligten streiten darüber, ob auf Umsätze des Bezahlfernsehens der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Kommanditgesellschaft (KG), betätigt sich als Anbieter für Bezahlfernsehen (sog. "Pay-TV") auf dem deutschen Markt. Die Klägerin erstellt in einem Abwicklungsstudio von Informationsträgern (Filmkopien oder Magnetbändern) ein Fernsehprogramm und strahlt es über Satelliten, Kabelnetze und sonstige technische Einrichtungen verschlüsselt aus. Zwischen der Klägerin und den Empfängern wird ein Abonnementvertrag mit monatlichem Pauschalentgelt abgeschlossen. Die Abonnenten können das Programm mit Hilfe eines von der Klägerin zur Verfügung gestellten Geräts entschlüsseln und auf einem Fernsehgerät betrachten.
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