Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning |
§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG erfasst sämtliche Dienstleistungen (außer Nutzungsüberlassungen), die der Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens aus unternehmensfremden Gründen sich oder einem Dritten unentgeltlich erbringen lässt. Wichtigster Fall in der Praxis ist der Einsatz von Personal des Unternehmens im privaten Bereich des Unternehmers.
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