EWGR 388/77 Art. 13 Teil B lit. f ; UStG (1993) § 4 Nr. 9 lit. b ;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 17.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 6234/00
USt-Befreiung; Veranstaltung von Kartenspielen
BFH, Urteil vom 19.05.2005 - Aktenzeichen V R 50/01
DRsp Nr. 2005/12798
USt-Befreiung; Veranstaltung von Kartenspielen
Ein Veranstalter von Kartenspielen kann sich auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der R 77/388 berufen. § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG findet keine Anwendung, da Umsätze aus Kartenspielen nicht unter das Rennwettlotteriegesetz fallen.
Normenkette:
EWGR 388/77 Art. 13 Teil B lit. f ; UStG (1993) § 4 Nr. 9 lit. b ;
Gründe:
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