I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 1993, dem Streitjahr, machte die Klägerin die ihr in einer Rechnung der F-Ltd. ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 9 234,04 DM geltend; die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer hatte die Klägerin einbehalten und an den Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) abgeführt.
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