Der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger), ein Steuerberater, beantragt den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines von ihm betrieblich genutzten PKW. Er erwarb den PKW aufgrund eines schriftlichen Kaufvertrages vom 12. Juli 1994 (Streitjahr). Als Verkäuferin ist in dem Kaufvertrag die "Firma P... Z..." ausgewiesen. Namens dieser Firma wurde auch in einer Rechnung vom 12. Juli 1994 gegenüber dem Kläger die Veräußerung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis abgerechnet. Sowohl der Kaufvertrag wie auch die Rechnung wurden von Herrn H... Z..., dem Ehemann von Frau P... Z..., unterschrieben.
Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) versagte im Umsatzsteuer-Änderungsbescheid für 1994 vom 25. Januar 1999 den Vorsteuerabzug, weil nicht Frau Z..., sondern Herr Z... der leistende Unternehmer gewesen sei.
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