FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.03.2024
7 K 7083/23
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a;
Fundstellen:
StX 2024, 345

Veräußerung eines Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2024 - Aktenzeichen 7 K 7083/23

DRsp Nr. 2024/6654

Veräußerung eines Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen

1. Bei Grundstücken setzt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen grundsätzlich voraus, dass eine unternehmerische Tätigkeit, die in der Vermietung des Grundstücks besteht, vom Erwerber fortgeführt wird. 2. Hieran fehlt es, wenn der Lieferer des Grundstücks als Vermieter nicht nachhaltig tätig gewesen ist, so dass es an einem durch den Erwerber fortführungsfähigen Vermietungsunternehmen fehlt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 94 % dem Kläger und zu 6 % dem Beklagten auferlegt.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger mit der Veräußerung eines Grundstücks im Streitjahr eine Geschäftsveräußerung im Ganzen bewirkte und davon ausgehend nicht zur Berichtigung von Vorsteuer gemäß § 15a Umsatzsteuergesetz - UStG - verpflichtet war.

Der Kläger erzielte jedenfalls bis 2015 Umsätze aus einem IT-Service.