Verdeckter Preisnachlass

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Verdeckter Preisnachlass

Verdeckte Preisnachlässe werden oft in der Fahrzeugbranche gewährt. Der Autohändler nimmt das bisherige Fahrzeug des Kunden zu einem höheren als dem gemeinen Wert in Zahlung. Die vom Kunden für das zu erwerbende Fahrzeug noch zu leistende Restzahlung fällt durch den verdeckten Preisnachlass niedriger aus. Dadurch mindert sich das Entgelt des Händlers für die Fahrzeuglieferung, da das in Zahlung genommene Fahrzeug nur mit dem gemeinen Wert - nicht mit dem höheren Betrag - angesetzt wird. Dementsprechend mindern sich sowohl die vom Händler für diesen Umsatz entstehende Umsatzsteuer als auch die beim Kunden zu berücksichtigende Vorsteuer. Der gemeine Wert kann u.a.

durch einen Sachverständigen festgestellt werden,