Vergütungsberechtigte

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Vergütungsberechtigte

Zur Durchführung des Vergütungsverfahrens sind alle Unternehmer berechtigt, die nur im Ausland ansässig sind. Die Ansässigkeit wird allein durch eine Betriebsstätte nicht begründet. Weiterhin darf der im Ausland ansässige Unternehmer im Inland grundsätzlich keine steuerbaren Umsätze getätigt haben. Bei einer Betriebsstätte im Inland ist es entscheidend, ob von der Betriebsstätte inländische Umsätze ausgeführt werden. Ist dies der Fall, gilt der Unternehmer nicht als ausländischer Unternehmer (vgl. § 59 UStDV). Bei einem inländischen Wohnsitz sind für die Ausländereigenschaft eine Ansässigkeit, eine Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte, von der Umsätze ausgeführt werden, maßgeblich.

Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i.S.d. Vorschrift ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat, von der aus im Inland steuerbare Umsätze ausgeführt werden. Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist auch ein Unternehmer, der ausschließlich einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, aber im Ausland seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte hat, von der aus Umsätze ausgeführt werden.

Beispiel