Vermietung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Sachverhalt nach EuGH, Urt. v. 04.06.2009 - Rs. C-102/08, Salix)

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Vermietung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
(Sachverhalt nach EuGH, Urt. v. 04.06.2009 - Rs. C-102/08, Salix)

Eine IHK mietet von einer KG ein komplettes Büro- und Geschäftshaus. Die KG hatte das Gebäude zuvor selbst herstellen lassen. Einen Teil der Nutzfläche nutzt sie für die originäre Kammertätigkeit. Ein weiterer Teil wird an gewerbliche Unternehmer (Optiker, Boutique, Schnellrestaurant) überlassen, die ausschließlich steuerpflichtige Umsätze tätigen. Die KG begehrt aus den Herstellungskosten den Vorsteuerabzug hinsichtlich der Gebäudeteile, die von der IHK an die gewerblichen Unternehmer überlassen werden.

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug bei der KG ist, dass sie Ausgangsumsätze tätigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 15 Abs. 2 UStG). Bei der Vermietung von Gebäuden ist dafür Voraussetzung, dass sie von der steuerfreien Vermietung zur steuerpflichtigen Vermietung gem. § 9 UStG optiert Option. Dies setzt wiederum voraus, dass der Mieter fast ausschließlich steuerpflichtige bzw. den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze tätigt.