Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Die Vermittlung von Ferienwohnungen über das Internet gegen Entgelt erfolgt gegenüber privaten wie auch unternehmerischen Kunden jeweils dort, wo die Leistungsempfänger ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben. Die Ortsbestimmung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken kommt insoweit nicht zur Anwendung; EuGH vom 19.12.2019 -
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