Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Eine Vermittlung ist eine selbständige sonstige Leistung, die im "Verhandeln mit beiden Parteien mit dem Ziel, einen Vertrag zustande zu bringen" besteht. Es muss ein entgeltlicher Vertrag zwischen dem Vermittler einerseits und einem der Unternehmer, zwischen denen der Umsatz vermittelt wird, andererseits vorliegen, denn für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht es nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen (vgl. BFH v. 09.10.2003 - V R 5/03, BStBl II, 958). Zum Inhalt sowie zur Abgrenzung einer Vermittlungsleistung vgl. auch BFH, Urteil vom 15.02.2017 - XI R 21/15  m.w.N.

Die Vermittlungsleistung wird grundsätzlich dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Allerdings ist zu beachten, dass zunächst im Bereich der mit Grundstücken in Zusammenhang stehenden Umsätze (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) bestimmte Vermittlungsleistungen bereits geregelt werden (siehe oben). Bleibt eine entgeltliche Vermittlungsbemühung erfolglos, wird der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG bestimmt.