Verwendung/Überlassung von Fahrzeugen

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Verwendung/Überlassung von Fahrzeugen 

Die Verwendung eines Fahrzeugs aus dem Unternehmen für außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke unterliegt nur der Umsatzsteuer, wenn dem Unternehmer für den Erwerb oder die Herstellung des Gegenstands zumindest teilweise ein Vorsteuerabzug zustand (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (z.B. beim Kauf des Pkw von einer Privatperson), unterliegt die spätere Verwendung nicht der Umsatzsteuer.

Praxistipp

Als Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung sind gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG die Ausgaben anzusetzen, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Zur Ermittlung der Ausgaben, die auf die nicht unternehmerische Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs entfallen, ist zu unterscheiden zwischen der Fahrtenbuchmethode und der 1-%-Regelung. Für bestimmte Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten wird die Bemessungsgrundlage für die 1-%-Regelung auf bis zu ein Viertel reduziert. Für Zwecke der Umsatzbesteuerung ist aber auch jede andere sachgerechte Ausgabenermittlung anwendbar (Abschn. 10.6 Abs. 3 und Abschn. 15.23 UStAE).