Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Aus dem Erwerb des Gegenstands ist grundsätzlich der vollständige Vorsteuerabzug gegeben, ebenso aus den laufenden Kosten. Soweit eine Nutzung außerhalb des Unternehmens erfolgt, ist grundsätzlich die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe vorzunehmen. Die Veräußerung des Gegenstands ist grundsätzlich steuerbar. Es besteht die Möglichkeit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|