Im Einzelnen ergeben sich für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen die folgenden Voraussetzungen im Überblick:
Beachte: Nach der Entscheidung des BFH vom 23.08.2007 - V R 14/05 ist die Gesamtwürdigung der Umstände maßgebend. Der BFH lockerte damit die Kriterien für die Geschäftsveräußerung im Ganzen. |