Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Ein Umsatzsteuerlager kann jedes Grundstück oder Grundstücksteil im Inland sein, das zur Lagerung der in der Anlage bezeichneten begünstigten Waren dienen soll und von einem Lagerhalter betrieben wird. Lagerhalter kann hierbei jeder Unternehmer sein, der entsprechende Waren lagern kann, hierfür ein wirtschaftliches Bedürfnis hat und seine Zuverlässigkeit nachweisen kann.
Das Umsatzsteuerlager ist ein rein umsatzsteuerlicher Lagertyp und unterliegt im Gegensatz zum Zolllager keiner zollamtlichen Überwachung.
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