Die Klägerin erwarb am 20.05.1998 von Frau A ein in der X-Straße in Hamburg gelegenes Lebensmitteleinzelgeschäft. Dieses Geschäft betrieb sie vom 01.06.1998 bis zum 30.06.1999. Sowohl die Klägerin als auch deren Ehemann wohnten seinerzeit in E.
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