Vorsteuer

Für Unternehmer, die steuerfreie Umsätze nach § 25c Abs. 1 UStG ausführen, gilt abweichend von den allgemeinen Regelungen über den Vorsteuerabzugsausschlussnach § 15 Abs. 2 UStG die Sonderregelung des § 25c Abs. 4 UStG.