I. Streitig ist, ob und inwieweit die für die Errichtung einer "Mensa" und einer "Cafeteria" und der Anschaffung des Inventars von Mensa und Cafeteria angefallenen Vorsteuerbeträge abziehbar sind.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|