Vorsteuerabzug auch bei Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit ohne Erzielung von Umsätzen
FG Hamburg, Urteil vom 05.04.2006 - Aktenzeichen VIII 37/06
DRsp Nr. 2006/20687
Vorsteuerabzug auch bei Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit ohne Erzielung von Umsätzen
Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten, wenn der Unternehmer die unternehmerische Tätigkeit vor der Erzielung von Umsätzen aufgibt. Es ist gemeinschaftsrechtlich anerkannt, dass die unternehmerische Tätigkeit, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG für den Unternehmerbegriff prägend ist, bereits schon mit den ersten Vorbereitungshandlungen beginnt.