Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ist möglich, soweit der Pkw dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist. Wird das Fahrzeug nur entsprechend dem Umfang der unternehmerischen Nutzung zugeordnet, ist ein Vorsteuerabzug auf diesen Umfang beschränkt.
Weiterhin möglich ist eine volle Zuordnung des Pkw, wenn neben der unternehmerischen Nutzung eine unternehmensfremde (private) Nutzung beabsichtigt ist.
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