Vorsteuerabzug; Innergemeinschaftliche Lieferung; Rechnungsausstellung; Scheinadresse; Büroservice; unternehmerische Tätigkeit; Kenntnis; tatsächliche Verhältnisse - Formelle Anforderungen an die Rechnungsanschrift eines in der EU ansässigen Unternehmers beim innergemeinschaftlichen Leistungsverkehr
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.2005 - Aktenzeichen 5 K 4658/01 U
DRsp Nr. 2006/11582
Vorsteuerabzug; Innergemeinschaftliche Lieferung; Rechnungsausstellung; Scheinadresse; Büroservice; unternehmerische Tätigkeit; Kenntnis; tatsächliche Verhältnisse - Formelle Anforderungen an die Rechnungsanschrift eines in der EU ansässigen Unternehmers beim innergemeinschaftlichen Leistungsverkehr
1. Werden innergemeinschaftliche Lieferungen eines in Italien ansässigen Unternehmers (Kfz-Reimport) durch die Ausstellung von Rechnungen unter der Adresse eines inländischen Scheinfirmensitzes verschleiert, an dem keinerlei Geschäftsleitungs- und Arbeitgeberfunktionen, Behördenkontakte und Zahlungsverkehr stattfinden, so kann der inländische Leistungsempfänger die ausgewiesene Vorsteuer mangels eindeutiger und leicht nachprüfbarer Feststellbarkeit des leistenden Unternehmers aus den Angaben im Abrechnungspapier nicht abziehen.
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