Vorsteuerberechtigung der Höhe nach

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Vorsteuerberechtigung der Höhe nach

Im zweiten Prüfungsschritt ist zu prüfen, ob gem. § 15 Abs. 2 und Abs. 3 UStG Umsätze getätigt werden, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Liegen keine Ausschlussumsätze vor, ist der Vorsteuerabzug im durch die Zuordnung (Schritt 1) festgelegten Rahmen möglich. Steht die Eingangsleistung nur im Zusammenhang mit Ausschlussumsätzen (vorsteuerschädliche Umsätze), erfolgt im Ergebnis kein Vorsteuerabzug. Liegen sowohl steuerschädliche als auch Umsätze, die einen Vorsteuerabzug ermöglichen, vor, muss eine Aufteilung gem. § 15 Abs. 4 UStG vorgenommen werden.

Die oben angegebene Prüfungsreihenfolge ist einzuhalten. Es muss daher immer erst geprüft werden, ob ein Leistungsbezug für das Unternehmen vorliegt und damit eine Zuordnungsmöglichkeit gegeben ist. Erst dann kann über Ausschlussumsätze entschieden werden.