Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Im Februar 2004 beantragte die Gemeinschuldnerin für den laufenden Veranlagungszeitraum eine Dauerfristverlängerung und meldete eine Sondervorauszahlung in Höhe von 3.530,00 EUR an. Hiervon tilgte sie am 16.2.2004 2.731,91 EUR.
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