Zahlung einer Abfindungssumme für den Fall der Einreichung des Scheidungsantrages
BGH, Urteil vom 19.12.1989 - Aktenzeichen IVb ZR 91/88
DRsp Nr. 1992/1486
Zahlung einer Abfindungssumme für den Fall der Einreichung des Scheidungsantrages
»Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung, in der sich ein Ehegatte für den Fall, daß er einen Scheidungsantrag einreichen sollte, zur Zahlung einer Abfindungssumme an den Ehepartner verpflichtet.«