Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Ein Zentralregulierer, z.B. eine Einkaufsgenossenschaft, vermittelt Lieferungen zwischen seinen Kunden/Mitgliedern und den jeweiligen Anbietern und ist auch in den Abrechnungsverkehr miteinbezogen:
Die Einkaufsgenossenschaft G vermittelt im Januar 2021 eine umsatzsteuerpflichtige Warenlieferung im Wert von 23.800 Euro brutto vom Hersteller H an ihren Kunden K. K erhält im Februar eine ordnungsgemäße Rechnung und zahlt im März den Betrag von 23.800 Euro an G. Die Genossenschaft wiederum rechnet auch im März mit H vereinbarungsgemäß 23.324 Euro ab unter Abzug von 2 % Skonto. G erteilt H eine entsprechende Abrechnung.
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