Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Zur Option berechtigt ist nur der leistende Unternehmer. Der Leistungsempfänger ist hierzu nicht befugt, auch wenn er z.B. gem. § 14 UStG durchGutschriften abrechnet.
Von der Optionsmöglichkeit ausgeschlossen (Abschn. 9.1 Abs. 2 UStAE) sind:
![]() | Kleinunternehmeri.S.d. § 19 UStG |
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Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind zum Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach nationalem Recht nur berechtigt, soweit sie gem. § 2 Abs. 3 UStG Unternehmer sind. Eine Optionsmöglichkeit ergibt sich daher für sie nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
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