Zur Option berechtigter Personenkreis

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Zur Option berechtigter Personenkreis

Zur Option berechtigt ist nur der leistende Unternehmer. Der Leistungsempfänger ist hierzu nicht befugt, auch wenn er z.B. gem. § 14 UStG durchGutschriften abrechnet.

Von der Optionsmöglichkeit ausgeschlossen (Abschn. 9.1 Abs. 2 UStAE) sind:

Kleinunternehmeri.S.d. § 19 UStG

pauschalierende Land- und Forstwirte (§ 24 UStG)

Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind zum Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach nationalem Recht nur berechtigt, soweit sie gem. § 2 Abs. 3 UStG Unternehmer sind. Eine Optionsmöglichkeit ergibt sich daher für sie nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.