1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) der Antragstellerin die Umsätze im Zusammenhang mit dem Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) zurechnen darf.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Grundstücke an der F-Straße 180 und 182. Für die Streitjahre hatte sie keine Umsatzsteuererklärung abgegeben.
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