BFH - Urteil vom 25.06.1998
V R 25/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1533

Zurechnung von Vorsteuerbeträgen bei Sanierungsleistungen

BFH, Urteil vom 25.06.1998 - Aktenzeichen V R 25/97

DRsp Nr. 1998/19052

Zurechnung von Vorsteuerbeträgen bei Sanierungsleistungen

Vorsteuerbeträge für Sanierungsleistungen, die nach der Betriebsstillegung und der Veräußerung des Betriebsgrundstücks vom bisherigen Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Bodenverunreinigungen durchgeführt werden, sind der umsatzsteuerfreien Grundstücksveräußerung zuzurechnen, wenn vereinbarungsgemäß der nachträgliche Sanierungsaufwand bei unverändertem Kaufpreis zu Lasten des bisherigen Grundstückseigentümers geht. Die Vorsteuerbeträge sind daher gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG vom Abzug ausgeschlossen.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb bis 1985 auf eigenem Grundstück eine .... Im Verlauf der anschließenden Liquidation veräußerte sie das Grundstück mit Vertrag vom 21. Februar 1989 --umsatzsteuerfrei-- an die Gemeinde. In dem Kaufvertrag war vereinbart, daß die Klägerin etwaige Altlasten (Bodenverunreinigungen) nach deren Feststellung unverzüglich auf ihre Kosten zu beseitigen und entsorgen hatte. Dafür galt "im einzelnen folgendes: ... Die Beseitigungs- und Entsorgungspflicht besteht nur, soweit eine dahingehende behördliche Anordnung oder Auflage durch rechtsbehelfsfähigen Bescheid erteilt worden" war.