FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 18 Abs. 9; UStGV § 61 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 1594
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 24.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3776/13
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einhaltung der Antragsfrist für einen Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 18.07.2016 - Aktenzeichen V B 5/16
DRsp Nr. 2016/15473
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einhaltung der Antragsfrist für einen Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Es ist durch EuGH- und BFH-Rechtsprechung geklärt, dass es sich bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag (30. September des Folgejahres) um eine Ausschlussfrist handelt, sodass die nach § 62UStDV dem Antrag beizufügenden Rechnungen nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110AO) nachgereicht werden können. Hieran hat sich durch die Änderung des § 62UStDV ab 2010, wonach die Rechnungen nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch übermittelt werden müssen, nichts geändert.
1. Bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist, die nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag einschließlich der Vorlage der Rechnungen gewahrt wird. Dies bedeutet, dass fehlende Rechnungen grundsätzlich nicht nachgereicht werden können.2. An diesem Charakter einer Ausschlussfrist hat sich dadurch nichts geändert, dass die Pflicht zur Beifügung der Rechnungen in Papierform nunmehr in elektronischer Form zu erfolgen hat.
Tenor
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.