I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt eine Anwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Am 27. Juni 1992 schloss sie mit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis einen Beratungsvertrag. Danach sollte die Klägerin die Gemeinschaftspraxis in sämtlichen den Geschäftsbetrieb betreffenden Rechtsangelegenheiten beraten. Als Honorar für diese Leistung wurde eine jährliche Pauschale von 250 000 DM, zahlbar in monatlichen Raten am Monatsende, vereinbart. Der Vertrag wurde fest abgeschlossen für die Dauer vom 1. Oktober 1991 bis 31. Dezember 1996; lediglich eine Kündigung aus wichtigem Grund blieb vorbehalten.
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