Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
Der BFH hat mit Beschluss vom 13.09.2022 - XI R 8/20, UR 2023,
Mit Beschluss vom 11.10.2022 - XI R 12/20 (NV) hat der BFH entschieden:
Zu diesen Beschlüssen des BFH nimmt die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 20.06.2023 Stellung.
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