Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
Der EuGH hat mit Urteil vom 20.01.2022 - C-90/20, UR 2022,
Zu den Auswirkungen dieses Urteils nimmt die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 15.12.2023 Stellung.
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