Incoterms |
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In den
INCOTERMS® (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer
(ICC) werden die maßgeblichen Pflichten der Vertragsparteien in Form von
Verpflichtungen des Verkäufers und Verpflichtungen des Käufers systematisch
gegenübergestellt, wobei in der Praxis der Wortlaut dieser Verpflichtungen
entscheidend ist. Es handelt sich um standardisierte Klauseln für Rechte und
Pflichten beim Transport im Zusammenhang mit internationalen
Warenkaufverträgen, die seit 1936 in immer wieder überarbeiteter Form
herausgegeben werden. Sie sind kein internationales Gesetz, das automatisch
gilt, sondern ein Angebot der ICC, das verwendet werden kann, aber nicht
muss. Sie müssen deshalb explizit zwischen den Vertragsparteien vereinbart
werden. Aufgabe der Incoterms ist Festlegung der Kostenverteilung, der
Risikoverteilung und der Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern. Die nachfolgende Zusammenstellung der Incoterms enthält nur eine kurze Erläuterung der jeweiligen Bedeutung. Der Originaltext der INCOTERMS® umfasst weitere Einzelheiten und Tatbestände sowie Ausnahmen und sollte im konkreten Fall hinzugezogen werden. |
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CFR |
(Kosten und Fracht/Cost and Freight) |
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