OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 05.10.2017 (14 A 2469/16)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 1.673,67 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil [...]