Nach BGHZ 30, 132, 139 = MDR 1959, 738 dürfen Knaben mit Ausnahme des Beivornamens 'Maria' keine weiblichen Vornamen erhalten. Zu der Eintragung geschlechtsneutraler Vornamen bei ausländischem Namensstatut vgl. auch [...]
Ähnlich wie LS 4 a: LG Augsburg, DAV 1975, 493 (Erlaß nur in extremen Härtefällen - Unterhaltsrückstände eines Polenaussiedlers in Höhe von DM 6.128,00 rechtfertigen keinen Erlaß, aber eine Stundung); [...]