Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
Lieferungen eines Unternehmers sind gem. § 3 Abs. 1 UStG Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).
BeispielBäckermeister B verkauft der Hausfrau H in seinem Geschäft in Münster ein Brot für 3,20 Euro. Es liegt eine Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG vor, da der B als Unternehmer den Abnehmer (H) befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand (Brot) zu verfügen. |
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